Was nützen die besten Qualitätsprodukte, wenn es nicht gelingt, diese einer breiten Käuferschicht bekannt zu machen. Qualität und Service sowie die dazugehörigen Marketing- und Kommunikationsmassnahmen sind die entscheidenden Faktoren für den Erfolg eines Fleischfachbetriebs im hart umkämpften Markt. Dabei spielt nicht nur die Bekanntmachung des beworbenen Produktes eine wichtige Rolle. Die konzertierten Kommunikationsmassnahmen einzelner Betriebe sind ebenso entscheidend für die Prägung des Erscheinungsbilds der Gesamtbranche und beeinflussen nicht zuletzt auch die für die Branche existenzielle Nachwuchsförderung. Mit der zum zweiten Mal stattfindenden Aus­richtung eines Kommunikationspreises unter seinen Mitgliedern bezweckt der Schweizer Fleisch-Fachverband SFF hervorragende Kommunikationsmassnahmen als beispielgebend für die Branche herauszustreichen und die Qualität der Kommu­nikationsaktivitäten seiner Mitglieder zu fördern. 18 Betriebe sind dem Aufruf zur Einreichung von herausragenden und erfolgreichen Kommunikationsmassnahmen gefolgt und haben sich dem Urteil einer unabhängigen Jury von fünf Fachleuten gestellt. Der Preis ist mit insgesamt 10‘000 Franken dotiert.

Das Bild oben zeigt die von der Ernst Sutter AG in enger Zusammenarbeit mit Volg entwickelte neue ökologischen AGRI NATURA-Verpackung. Dabei  handelt es sich um eine echte, ganzheitlich umgesetzte Verpackungsinnovation im Detailhande.

Das hohe Niveau der meisten der eingereichten Vorschläge machte der Jury die Auswahl wahrhaftig nicht leicht. In der Endrunde schliesslich durchgesetzt haben sich die Kommunikations­kampagnen folgender vier Betriebe: Ernst Sutter AG (Kategorie Grossproduzenten, St. Gallen-Winkeln), Metzgerei Eichenberger AG (Kategorie KMU, Wetzikon, ZH), Boucherie-Charcuterie-Traiteur Christian & Antoine Deillon (Kategorie KMU, Romont, FR) und La Bouche qui Rit (Kategorie Innovation, Lausanne, VD). Angesichts der vergleichbar hohen Qualität der Kampagnen der vier Gewinner wurde auf eine Rangierung verzichtet und der Preis ex aequo vergeben.  

Zur Jurierung zugelassen waren alle durchgeführten oder noch laufenden internen und externen Kommunikationsmassnahmen von Mitgliedern des SFF. Dazu gehörten Einzel­massnahmen, umgesetzte oder sich in der Umsetzung befindliche Kommunikations­konzepte, Webauftritt, Social Media-Aktivitäten, Promotionen, Konzepte zur Schaufenster- und Ladengestaltung, Kundenaktionen, Events sowie die Nachwuchsförderung. Von einer Bewerbung ausgeschlossen waren Einzelmassnahmen, deren Umsetzung ab Aus­schreibungsstart bereits mehr als zwei Jahre zurücklagen.

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